Falls Sie als Pflegeperson für einen begrenzten Zeitraum ausfallen, z. B. wegen Krankheit oder Urlaub oder Sie brauchen stundenweise Entlastung, finanziert die Pflegeversicherung eine Ersatzkraft.

Seit 2015 stehen jedem Pflegebedürftigen (seit mind. 6 Monaten eingestuft) Verhinderungspflege von jährlich 1.612,00 € zur Verfügung. Die Leistungen für die Kurzzeitpflege, ebenfalls 1.612,00 € können bis zu 50% auch für die Verhinderungspflege eingesetzt werden, somit entspricht der maximale Betrag für  Verhinderungspflege 2.418,00 € pro Kalenderjahr.

Verhinderungspflege muss in jedem Kalenderjahr neu bei der Pflegekasse beantragt werden, das Guthaben verfällt zum Jahresende.