Unser Angebot der häuslichen Betreuung können Sie bei Pflegesgrad 2 aus folgenden Leistungsbeiträgen der Pflegekasse finanzieren:

Stand Januar 2017

Pflegegeld/Pflegesachleistung moantlich:

Pflegegeld: 316,00 €  (Pflege übernimmt ein Angehöriger)
Pflegesachleistung: 689,00 € (Pflege/Betreuung übernimmt ein professioneller Dienst)

Kombinationsleistung: Pflegesachleistungen können mit dem Pflegegeld kombiniert werden, restliches Pflegegeld wird umgerechnet und ausbezahlt

 

Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen monatlich:

125,00 €

eventl. restliche Betreuungsleistungen können ins nächste Jahr übernommen werden

 

Verhinderungspflege pro Kalenderjahr

1.612,00 € für Kosten einer notwendigen Ersatzpflege. Dieser Betrag kann stundenweise zur Entlastung für Betreuung eingesetzt werden. Außerdem kann bis zu 50% des Leistungsbetrags der Kurzzeitpflege (806,00 €) zusätzlich für Verhinderungspflege ausgegeben werden (insgesamt  2.418,00 ). Der Erhöhungsbetrag wird auf den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege angerechnet.

 

Leistungen der Tages- und Nachtpflege können neben der ambulanten Pflegesachleistung/dem Pflegegeld  in vollem Umfang in Anspruch genommen werden.

 

Gerne beraten wir Sie ausführlich und helfen bei der Antragsstellung.