Unser Angebot der häuslichen Betreuung können Sie bei Pflegesgrad 2 aus folgenden Leistungsbeiträgen der Pflegekasse finanzieren:
Stand Januar 2017
Pflegegeld/Pflegesachleistung moantlich:
Pflegegeld: 316,00 € (Pflege übernimmt ein Angehöriger)
Pflegesachleistung: 689,00 € (Pflege/Betreuung übernimmt ein professioneller Dienst)
Kombinationsleistung: Pflegesachleistungen können mit dem Pflegegeld kombiniert werden, restliches Pflegegeld wird umgerechnet und ausbezahlt
Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen monatlich:
125,00 €
eventl. restliche Betreuungsleistungen können ins nächste Jahr übernommen werden
Verhinderungspflege pro Kalenderjahr
1.612,00 € für Kosten einer notwendigen Ersatzpflege. Dieser Betrag kann stundenweise zur Entlastung für Betreuung eingesetzt werden. Außerdem kann bis zu 50% des Leistungsbetrags der Kurzzeitpflege (806,00 €) zusätzlich für Verhinderungspflege ausgegeben werden (insgesamt 2.418,00 ). Der Erhöhungsbetrag wird auf den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege angerechnet.
Leistungen der Tages- und Nachtpflege können neben der ambulanten Pflegesachleistung/dem Pflegegeld in vollem Umfang in Anspruch genommen werden.
Gerne beraten wir Sie ausführlich und helfen bei der Antragsstellung.