Hier finden Sie eine Auswahl an oft gestellten Fragen und Antworten, falls die passende Antwort nicht dabei ist, können Sie gerne mit uns Kontakt aufnehmen.
Nachdem Sie einen Antrag auf Pflegeleistungen bei Ihrer Pflegekasse gestellt haben, beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) mit der Begutachtung zur Feststellung einer Pflegebedürftigkeit. Der Gutachter des MDK vereinbart mit Ihnen einen Termin für eine Begutachtung bei Ihnen zu Hause. Um Ihren Hilfebedarf zu ermitteln wird der Gutachter Ihnen einige Fragen über die Erkrankung und die alltäglichen Abläufe stellen. Außerdem wird er ermitteln, ob ein erheblicher Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung vorliegt. Sie können den Gutachter unterstützen, indem Sie in einem Pflegetagebuch aufschreiben, bei welchen Verrichtungen Sie Unterstützung benötigen und wie lange das dauert. Legen Sie vor der Begutachtung alle Medikamente, Rezepte und Therapien bereit, die Sie regelmäßig benötigen. Schreiben Sie sich auf, welche Pflegehilfsmittel (Einlagen, Windeln,..) sie verwenden. Spätestens fünf Wochen nach Antragsstellung muss die Pflegekasse Ihnen das Ergebnis der Begutachtung mitteilen. Wenn die Pflegeversicherung die Frist aus eigenem Verschulden nicht einhalten kann, stehen Ihnen für jede begonnene Woche 70,00 € zu. Ausgenommen von dieser Regelung sind Sie, wenn Sie bereits in einer Pflegestufe eingestuft sind
Wer pflegebedürftig wird, erhält Unterstützung von der Pflegeversicherung. Wie viel hängt von der Hilfebedürftigkeit der Betroffenen ab. Derzeit gibt es 5 Pflegegrade. Um Pflegeistungen zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen. Der medizinische Dienst der Pflegekasse kommt zu Ihnen nach Hause und stellt den Pflegegrad fest.
